Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur Zugänglichkeit dieser Website

Generelle Informationen

Die Stadt Lichtenfels bemüht sich, ihre Website im größtmöglichen Umfang konform zu aktuell gültigen Vorgaben der Barrierefreiheit zu gestalten. Durch die beständige Veränderung der Inhalte ist eine vollständige Überprüfung aller Inhalte nur schwer umsetzbar. Im Zuge der Überarbeitung bestehender Inhalte wird ein großes Augenmerk auf die Barrierefreiheit gerichtet.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternativtexte für Bedienelemente: An manchen Bilder fehlen Alternativtexte oder diese beschreiben den Inhalt nicht korrekt.
  • Audiodeskription für Videos: Nicht alle auf der Website eingebundenen Videos können inhaltlich durch Blinde mit Hilfe der Untertitel komplett erfasst werden.
  • Kontraste von Texten ausreichend: Bei manchen Texten ist keine Hintergrundfarbe festgelegt. Deshalb kann es dort bei individuell eingestellten Text- und Hintergrundfarben zu nicht lesbaren Texten kommen.
  • Text auf 200% vergrößerbar: Durch die Vergößerung sind vereinzelt Inhalte nicht mehr sichtbar oder überdecken sich gegenseitig.
  • Ohne Maus nutzbar: Die Website ist nicht komplett ohne Maus bedienbar. Die Navigation ist ohne Tastatur schwerer bedienbar.
  • Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: Der Fokus verläuft durch die Nutzung der Tabulator-Taste nicht streng von oben nach unten. Teilweise werden Sprünge gemacht.
  • Korrekte Syntax: Der Quellcode ist nicht komplett valide. Durch das automatische Ergänzen von Attributen werden teilweise Elemente unnötigerweise doppelt oder gar nicht gekennzeichnet.
  • Name, Rolle, Wert verfügbar: Es gibt vereinzelt Elemente, die nicht explizit als Button ausgezeichnet sind, allerdings diese Rolle erfüllen.

 

Prüfung der Barrierefreiheit

Rechtsgrundlagen für die Prüfung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV). Die Stadt Lichtenfels testet die Barrierefreiheit Ihrer Website nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die Ergebnisse der neuesten Erklärung zur Barrierefreiheit werden auf dieser Seite zusammengefasst. Die letzte Prüfung wurde zum 01.03.2023 abgeschlossen. Die Prüfung basiert auf einer Selbstbewertung.

 

Kontaktformular zu Beschwerden und Hinweisen

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn Ihnen Fehler in der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind. Nutzen Sie dazu unser sicheres Kontaktformular.

 

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Die Kontaktdaten der zuständigen Durchsetzungsstelle lauten:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html