Zuschüsse zu Versickerungsanlagen

Durch das Versickern von Regenwasser können große Mengen Niederschlagswasser dem Grundwasser zugeführt werden. Gleichzeitig bilden Versickerungsanlagen einen zusätzlichen Stauraum, so dass Abflussspitzen bei Starkregenereignissen abgemildert werden. Im Sinne einer nachhaltigen Entsorgung von Regenwasser und dem Rückhalt von Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen können Versickerungsanlagen einen wertvollen Beitrag leisten. 

Versickern von Regenwasser ist nachhaltig, speist unser Grundwasser, entlastet unser Kanalsystem und bietet zusätzlichen Puffer bei Starkregenereignissen. 
Die Stadt gewährt daher Im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Flächen (temporär bis 31.12.2027).

 

Förderung

Die Stadt Lichtenfels gewährt bei der Neueinrichtung von baulichen Versickerungsanlagen ohne Anschluss an den öffentlichen Kanal (z.B. Sickerrigolen, Sickerschächte, Sickerteiche, aber nicht Drainagen), die für das öffentliche Kanalnetz einen vollständigen Rückhalt von Regenwassergewährleisten, Zuschüsse in Höhe von 30 v. H. der anfallenden Kosten, maximal jedoch 1.000 €.

 

Beantragung

Für die Nutzung einer Versickerungsanlagen ist eine Genehmigung durch die Stadt notwendig („teilweise Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungsanlage" (das Formular steht Ihnen in Kürze unten zum Download bereit). Dieses schicken Sie bitte ausgefüllt an die dort angegebene/n Ansprechpartner/-in zurück. Danach erfolgt eine Abnahme der Versickerungsanlagen durch das Beitragsamt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Beitragsamt unter Tel. Nr.: 09571 795-155.

 

Auszahlung

Nach der Abnahme können Sie die Auszahlung des Zuschusses per Mail bei dieser Adresse beantragen:

finanzen@lichtenfels.de

Folgende Unterlagen sind digital mitzuschicken:

  • Rechnungen
  • Bankverbindung

 

Info:

Stadtkämmerei Lichtenfels
Tel: 09571 795-136
Fax: 09571 795-237
E-Mail: finanzen@lichtenfels.de