Zurück
Frau Schmidt
Kontaktdaten:Telefon: +49 (9571) 795-186
E-Mail: bauleitplanung@lichtenfels.de
E-Mail: bauleitplanung@lichtenfels.de
Weitere Informationen:Zimmer: 55
Verwaltungsleistungen
- Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Anliegerbescheinigung; Beantragung
- Außenbereichssatzung; Erlass
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bebauungsplan; Aufstellung
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Flächennutzungsplan; Aufstellung
- Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
- Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
- Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
- Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung
- Innenbereichssatzung; Erlass
- Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
- Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
- Öffentliche Grünflächen; Pflege
- Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
- Plakate; Informationen über öffentliche Anschläge
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
- Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung
- Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
- Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
- Straßenverkehrszählungen; Durchführung
- Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme