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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Langbeschreibung

Voraussetzungen

  • Antrag des Betroffenen

Erforderliche Unterlagen

  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht

    Identifikationsnachweis

Formulare

Fristen

  • keine

Kosten

  • 13 EUR

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe