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Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl

Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.

Langbeschreibung

  • Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

    • Kinderbeauftragte/r
    • Jugendbeauftragte/r
    • Familienbeauftragte/r
    • Seniorenbeauftragte/r
    • Gleichstellungsbeauftragte/r
    • Umweltschutzbeauftragte/r
    • Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe