Zurück
Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
In wenigen Schritten können Sie hier Ihren Termin bei uns im Rathaus buchen. Gerne mehrere Anliegen zusammenfügen oder auch direkt für den/die Partner/-in mitbuchen.
Bitte beachten Sie, dass zu dem vereinbarten Termin die notwendig Unterlagen mitzubringenden sind und denken Sie daran, dass Sie den Termin wieder stornieren, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Vielen Dank!
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.