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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
In wenigen Schritten können Sie hier Ihren Termin bei uns im Rathaus buchen. Gerne mehrere Anliegen zusammenfügen oder auch direkt für den/die Partner/-in mitbuchen.
Bitte beachten Sie, dass zu dem vereinbarten Termin die notwendig Unterlagen mitzubringenden sind und denken Sie daran, dass Sie den Termin wieder stornieren, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Vielen Dank!
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.