Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
Langbeschreibung
Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder
- den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen (siehe unter
Voraussetzungen
Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
- bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
- Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
- Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
- AusweisApp2 muss installiert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder eID-Karte
Verfahrensablauf
Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen (siehe unter
Besondere Hinweise
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.
Kosten
- keine