Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Langbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter
Voraussetzungen
- Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Erforderliche Unterlagen
- Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
Gewerbeanzeige
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Kosten
- 12,50 bis 50 EUR gem. Kostenverzeichnis (5.III.5/27) zum Kostengesetz
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage