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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

Langbeschreibung

  • Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Die StVO bezeichnet alles, was nicht zum normalen Gebrauch der Straße gehört als

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung (nach bundeseinheitlichem Formblatt)

    Veranstaltererklärung (nach bundeseinheitlichem Formblatt)

    Terminpläne

    Streckenpläne

    Teilnehmerlisten (falls vorhanden)

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