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Straßenverkehrszählungen; Durchführung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden anlassbezogene Sonderzählungen durchgeführt.

Langbeschreibung

  • Regelmäßige Straßenverkehrszählung

    Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) - üblicherweise im Fünfjahres-Turnus - statt. Die Zählungen erstrecken sich neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Bayern auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen.

    Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt:

    • Autobahn GmbH des Bundes
    • Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
    • Landratsämter bei den Kreisstraßen

    Die Koordination für die Zählung innerhalb von Bayern liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Ergebnisse sind im Internet abrufbar (siehe

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