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Straßenverkehrszählungen; Durchführung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden anlassbezogene Sonderzählungen durchgeführt.

Langbeschreibung

  • Regelmäßige Straßenverkehrszählung

    Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) - üblicherweise im Fünfjahres-Turnus - statt. Die Zählungen erstrecken sich neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Bayern auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen.

    Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt:

    • Autobahn GmbH des Bundes
    • Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
    • Landratsämter bei den Kreisstraßen

    Die Koordination für die Zählung innerhalb von Bayern liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Ergebnisse sind im Internet abrufbar (siehe

Weiterführende Links

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe