Ausschreibungen und Vergaben
Öffentliche Ausschreibungen des Bauamts Lichtenfels
Ex-Ante Veröffentlichungen:
Gemäß § 19 Abs. (3) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach §3 Abs. (3) Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Lichtenfels als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehenen "Beschränkten Ausschreibungen":
Auftragsgegenstand, Leistungsart, Umfang | Ausführungsort | Zeitraum | Ansprechpartner |
Ex-Post Veröffentlichungen
Gemäß § 20 Abs. (3) VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen sollen mindestens 6 Monate vorgehalten werden. Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Lichtenfels als öffentlicher Auftraggeber über folgende "Freihändigen Vergaben" und "Beschränkten Ausschreibungen" gemäß VOB/A:
Vergabeverfahren | Auftragsgegenstand | Ausführungsort | Unternehmen |
Ansprechpartner
Name | Sachgebiet | Telefon | Telefax | |
---|---|---|---|---|
Vergabestelle, Bauamt | bauamt@lichtenfels.de |