Sondernutzung von Ortsstraßen und Aufgrabungen
Öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Sondernutzung
Neben der öffentlich-rechtlichen Straßenbenutzung (Sondernutzung), die durch einen Verwaltungsakt gestattet werden kann, kennt das Gesetz auch die privatrechtliche sonstige Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze. Zu den privatrechtlichen sonstigen Benutzungen zählen beispielsweise das Verlegen von ober- und unterirdischer Leitungen, Kabeln und Kanälen die in der Regel mit Aufgrabungen verbunden sind. Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Lichtenfels) und dem Straßenbenutzer vereinbart. Der Abschluss eines Gestattungsvertrages ist schriftlich beim Bauamt zu beantragen. Hierzu sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Im Antrag ist das geplante Vorhaben detailliert zu beschreiben. Im Zuge des Antrags kann auch die für eine eventuelle Sperrung der Straße notwendige verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Die Stadt Lichtenfels ist bestrebt in ihrem Straßennetz die Ausführungsqualität bei Aufgrabungen zu verbessern. Als eine Qualitätssicherungsmaßnahme wird besonderer Wert auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien (insbesondere ZTV-A Stb und ZTV BEA) gelegt. In diesem Sinne hat der Antragsteller einer Aufgrabung die Einhaltung der geltenden Richtlinien der Stadt gegenüber durch entsprechende Dokumentation nachzuweisen. Weiterhin wird jede Aufgrabung seitens des Bauamtes abgenommen. Hierzu sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden.
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