Bekanntmachung der Stadt Lichtenfels

Vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Lichtenfels waren zum Stichtag 01.01.2026 neue Bodenrichtwerte zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte gelten ab diesem Datum und sind rückwirkend anzuwenden.

Die Bodenrichtwertliste liegt in der Stadt Lichtenfels, Rathaus II, Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.OG.08, in der Zeit von Dienstag, dem 02.06.2026, bis einschließlich Freitag, 03.07.2026, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Bodenrichtwertzonen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.bodenrichtwerte.bayern.de mit Wertangaben kostenfrei einsehbar. Eine weitere Informationsplattform steht mit dem Geoportal des Landkreises Lichtenfels unter http://www.vianovis.net/lkr-lichtenfels/ unter dem Modul „Bodenrichtwerte“ zur Verfügung.

Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte zu verlangen, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

 

Lichtenfels, den 01.06.2026

Stadt Lichtenfels

 

Andreas Hügerich

Erster Bürgermeister